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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Übrigen auch kurz „AGBs“ genannt), regeln das Vertragsverhältnis zwischen „Kartina Digital GmbH“ (Rheingaustraße 53, 65201 Wiesbaden, Deutschland), im Folgenden bezeichnet als („Kartina Digital“), und dem Nutzer der Dienstleistungen der „Kartina.TV“ weiter bezeichnet als („Abonnent“), im Bereich des Vertriebs von Zugangsdaten zum Internet-TV von „Kartina.TV“ sowie von Set-Top-Boxen  („Receiver“) und Hardware.

Vorbemerkung

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs werden dem Abonnenten unverzüglich auf elektronischem Wege zur Kenntnisnahme übersandt. Hierbei werden die geänderten Klauseln besonders hervorgehoben. Der Abonnent hat die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der geänderten AGBs ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) diesen zu widersprechen. Zur Wahrung des Widerspruchsrechts genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Wird der Geltung der geänderten Vertragsbedingungen innerhalb der vorgenannten Frist widersprochen, wird „Kartina Digital“ den Vertrag kündigen. Die Kündigung berührt bereits vor deren Zugang in Anspruch genommene Leistungen und deren Zahlungspflicht nicht.

§1. Vertragsgegenstand

1.1. Die AGBs regeln die Versorgung des Abonnenten mit einem Receiver und/oder Abonnementen, der von „Kartina Digital“ zur Verfügung gestellt und betrieben wird. Eine vertragliche Verpflichtung zur Einspeisung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken werden für „Kartina Digital“ mit diesem Vertrag nicht begründet.

1.2. Die Angebote von „Kartina Digital“ auf ihrer Internetseite stellen eine verbindliche Aufforderung an den Abonnenten dar, bei „Kartina Digital“ Abonnements und/oder Receiver zu bestellen, bzw. einen Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Durch die Bestellung des gewünschten Abonnements und/oder des Receivers, durch Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars im Internet gibt der Abonnent ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab. Mit Absendung der Bestellung an „Kartina Digital“ sichert der Abonnent seine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit zu.

Die Angebotsannahme erfolgt durch Übermittlung der Zugangsdaten und der sofortigen Freischaltung des Abonnements.

1.3. Alle Lieferungen und Leistungen, die „Kartina Digital“ für Abonnenten erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.4. Um ein Mitglied des "Kartina Digital"-Dienstes zu werden, muss der Abonnent mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige dürfen den "Kartina Digital"-Dienst ausschließlich unter Beaufsichtigung eines Erwachsenen verwenden. Der Abonnent bestätigt voll geschäftsfähig im Sinne der Gesetze seines Heimatlandes und/oder Aufenthaltslandes zu sein. Jeder Abonnent darf sich unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe seiner persönlichen Daten nur einmal registrieren lassen. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig. Ein schuldhafter Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss von dem Abonnement. Die Vorlage gefälschter Dokumente und/oder die Angabe falscher persönlicher Daten oder nicht gültiger, oder unrechtmäßig beschaffter Abrechnungsdaten sowie eine mehrfache Anmeldung sind unzulässig und werden von „Kartina Digital“ zur sofortigen Sperrung sowie gegebenenfalls zur strafrechtlichen Verfolgung gebracht.

1.5. Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der „Kartina Digital“ Programmangebote, Waren sowie Zusatzdiensten. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der „Kartina Digital“ Programmangebote, Waren sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder Dritten zugänglich zu machen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Kartina Digital GmbH, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch „Kartina Digital“ sowie Dritte zu rechnen. Für den Fall, dass der Abonnent „Kartina Digital“ Programmangebote entgegen den o.g. Bestimmungen zur öffentlichen Vorführung von Angeboten nutzt, ist „Kartina Digital“ berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben und diese gerichtlich geltend zu machen. „Kartina Digital“ bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Weiterhin behält sich „Kartina Digital“ das Recht vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten. Diese Bestimmungen gelten nicht für Gewerbetreibende, die einen Abonnementvertrag mit „Kartina Digital“ abgeschlossen haben um das Programmangebot ausschließlich zur Gewerbezwecken (Hotels, Gastronomie, Restaurants, etс.) zu nutzen.

1.6. Die Nutzung der von „Kartina Digital“ angebotenen Dienste darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

1.7. Der Abonnent hat die Nutzung des Services der „Kartina Digital“ innerhalb der Russischen Föderation zu unterlassen. Empfängt der Abonnent entgegen dem ausgesprochenen Verbot der "Kartina Digital" dennoch widerrechtlich ihren Service, so haftet er persönlich für alle daraus resultierenden rechtlichen Folgen.

1.8. „Kartina Digital“ bietet dem Abonnenten die technische Möglichkeit an, die Aufzeichnung des 14–tägigen TV-Archivs im Menü des Receivers zu aktivieren oder zu deaktivieren. Hat der Abonnent die Archivfunktion eingeschaltet, so gestaltet sich die Nutzung dessen auf eigene Verantwortung und Gefahr. „Kartina Digital“ ist dabei vor jeder Art der Haftung befreit.

1.9. Der Abonnent ist verpflichtet, dauerhaft den Service der „Kartina Digital“ nur in der Region (Land) zu nutzen, in welcher er den Abonnementvertrag geschlossen hatte. Nutzt der Abonnent den Service nicht nur vorübergehend außerhalb der Kaufregion, so muss er mit einer vom ursprünglichen Vertrag abweichenden Senderaufstellung bzw. Senderanzahl rechnen. Der Abonnent hat hierbei kein Anspruch gegen „Kartina Digital“ auf die anfänglich vertraglich geschuldete Zusammenstellung bzw. Anzahl der angebotenen Sender.

1.10. Die Geschenkkartenbedingungen von „Kartina Digital“ gelten für den Kauf und die Verwendung von Geschenkkarten und für das Einlösen vom Guthaben für „Kartina Digital“ Dienst bzw. Abonnement. Diese Regelungen sind unter https://card.kartina.tv/ abrufbar.

§2. Vertragsänderungen

2.1. „Kartina Digital“ kann die Leistungen bzw. Senderangebote ergänzen oder verändern, um diese zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Abonnent und „Kartina Digital“ zumutbar ist. Durch fortlaufende Wartung und Weiterentwicklung können die Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. „Kartina Digital“ stellt sicher, dass die Abonnenten während 97% des Jahres das System in Anspruch nehmen können. Während 3% des Jahres kann es aufgrund von fortlaufenden Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten zu Einschränkungen bzw. Unterbrechungen der Nutzungsmöglichkeiten kommen. Die Abonnenten können hieraus keine Ansprüche gegen „Kartina Digital“ herleiten. Ein Haftungsausschluss liegt auch dann nicht vor, wenn die Ausfallzeiten einen nicht unwesentlichen Teil der gesamten Vertragslaufzeit mit dem Abonnenten ausmachen.

2.2. Der Abonnent kann auf die Programminhalte bzw. Senderangebote der „Kartina Digital“ hauptsächlich in dem Land zugreifen, in dem er sein Konto erstellt hat, und nur in geografischen Regionen, in denen „Kartina Digital“ ihr Abonnement anbietet und die jeweiligen Inhalte lizenziert hat. Die verfügbaren Inhalte bzw. Senderangebote können sich je nach Region unterscheiden und werden sich außerdem von Zeit zu Zeit ändern. Der „Kartina Digital“ -Dienst, einschließlich der Inhaltevideothek, wird regelmäßig aktualisiert. „Kartina Digital“ ist berechtigt, die Zusammenstellung des angebotenen Programmpakets ohne vorherige Benachrichtigung der Abonnenten und ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen zu ändern, da sie kein bestimmtes Programm- bzw. Senderangebot dem Abonnenten zusichert.

2.3. „Kartina Digital“ ist bei Änderung der Signalkosten eines Signalvorlieferanten oder Einführung bzw. Änderung von Gebühren oder Abgaben berechtigt, die Entgelthöhe mit Beginn des auf die Erhöhungsmitteilung folgenden nächsten Kalendermonats anzupassen.

2.4. „Kartina Digital“ behält sich das Recht vor, die Preise für ihre Dienstleistungen, Abonnements und Waren in angemessenen Rahmen beliebig und jederzeit zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit dem Dienst von „Kartina Digital“ verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Abo-Angebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung des Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben.

Über die bevorstehenden Preisänderungen wird der Abonnent rechtzeitig per E-Mail informiert. Die Mitteilung erfolgt auf die, bei der Registrierung von dem Abonnenten hinterlegte E-Mail-Adresse. Hat der Abonnent keine eigene oder eine fremde E-Mail-Adresse hinterlassen, so kann er sich nicht nachträglich darauf berufen, nicht über die Preisänderung informiert worden zu sein.

Bei Preisänderungen zu Ungunsten des Abonnenten steht diesem ein Widerspruch zu. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Abonnent ihnen nicht in schriftlicher Form innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung widerspricht. „Kartina Digital“ wird auf diese Rechtsfolge im Mitteilungsschreiben gesondert hinweisen. Für die Frist ist der Eingang des Widerspruchsschreibens bei „Kartina Digital“ entscheidend. Übt der Abonnent sein Widerspruchsrecht nicht wirksam aus, so wird der Vertrag mit den neuen Preisbestimmungen unverändert fortgesetzt.

§3. Entgelt, Abrechnungsmodus

3.1. Das Abonnement und die Hardware von „Kartina Digital“ sind entgeltpflichtig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basis-Mandat unter der Eingabe der Gläubiger-Identifikationsnummer DE11ZZZ00000201628. „Kartina Digital“ ist berechtigt das SEPA Verfahren sowohl in Deutschland als auch in allen SEPA-Mitgliedstaaten einzusetzen. Jeder in SEPA-Mitgliedstaaten lebende Abonnent hat die Möglichkeit Zahlungen an „Kartina Digital“ per SEPA-Basis-Mandat und unter der Angabe der oben genannten Identifikationsnummer zu tätigen.

„Kartina Digital“ behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. „Kartina Digital“ ist berechtigt, die entsprechenden Entgelte für ihre Dienstleistungen sowie für die verzögerten Zahlungen der Abonnenten einzuziehen.

Jeder neuer Abonnent kann nach seiner Registrierung und Abobestellung den Service von „Kartina Digital“ die ersten 7 Tage (im Aktionszeitraum 14 Tage) kostenlos nutzen und testen. Das Abonnement wird nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt und für den nächsten Abrechnungszeitraum (Monats-oder Jahresabonnement) abgerechnet, wenn der Abonnent dieses nicht vor Ablauf des kostenlosen Testzeitraums kündigt. Unabhängig davon, wann der Abonnent das Abonnement kündigt, wird der Zugriff auf den Dienst von „Kartina Digital“ für die gesamte Testdauer gewährt. „Kartina Digital“ empfiehlt jedoch das Abonnement spätestens 24 Stunden vor Ablauf des Testzeitraums (oder der nächsten Zahlung) zu kündigen.

„Kartina Digital“ ist berechtigt den kostenlosen Aktionszeitraum nach eigenem Ermessen zu verändern (abkürzen oder verlängern). Der Aktionszeitraum verlängert nicht die Widerrufsfrist nach § 4.2. folgender AGB.

3.2.  Die für die Nutzung des „Kartina Digital“ Services erhobene Gebühr wird monatlich oder jährlich (wie im Rahmen der Abonnenten Anmeldung für den „Kartina Digital“ Service angegeben) über das von Abonnenten gewählte Zahlungsmittel entweder an dem Kalendertag, der dem Beginn des kostenpflichtigen Abonnements entspricht, oder gemäß den Bedingungen des Zahlungsmittelanbieters abgerechnet. Die Freischaltung des Zugangs zum Service der „Kartina Digital“ erfolgt sofort nach Erhalt der Zugangsdaten.

Hat sich der Abonnent für die Zahlungsmethode SEPA-Basis-Mandat entschieden, ist  er verpflichtet eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Einzugsermächtigung des Abonnenten erfolgt konkludent durch das Akzeptieren der AGBs. Die Abbuchung der Beträge vom Konto des Abonnenten erfolgt ein Bankarbeitstag nach Abschluss der Bestellung durch den Partner der „Kartina Digital“ der Novalnet AG, Gutenbergstraße 2, 85737 Ismaning, unter der Gläubiger-ID: DE53ZZZ00000004253.Für alle weiteren angebotenen Dienste der „Kartina Digital“ erfolgt der Entgelteinzug mittels SEPA-Basis-Mandat oder über eine Kreditkartennummer. Die Einziehung der Entgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung des Abonnenten. Der Abonnent ist verpflichtet, der „Kartina Digital“ jede Änderung seiner Bankverbindung, Änderungen der Kreditkartennummer sowie der Gültigkeitsdauer rechtzeitig anzuzeigen. „Kartina Digital“ ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und berechtigt, Untervollmachten, auch unter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB zu erteilen. Bei Kreditkartenangaben prüft „Kartina Digital“ bei den Kreditkartenunternehmen vor der erstmaligen Benutzung der Dienstes sowie nachfolgend in unregelmäßigen Abständen die Gültigkeit der Kreditkarte des Abonnenten. Der Abonnent ist verpflichtet für die Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Angabe falscher Daten oder fehlender Deckung des Bank- oder Kreditkartenkontos schließt „Kartina Digital“ den Abonnenten unverzüglich von jeglicher weiteren Nutzung aus und berechnet ihm die Kosten eventueller Rücklastschriften und eventuell anfallender Rechtsverfolgungskosten sowie eine Bearbeitungspauschale. Bestellungen auf Rechnung sind stets sofort zur Zahlung fällig.

3.3. In einem bestimmten Rahmen hat „Kartina Digital“ die Möglichkeit, bei berechtigten Reklamationen den Abonnenten die gezahlten Entgelte zurückzuerstatten. Ob und inwieweit eine berechtigte Reklamation vorliegt, bestimmt „Kartina Digital“ nach sachlichen Gesichtspunkten und nach eigenem Ermessen. Reklamationen müssen schriftlich oder per E-Mail an „Kartina Digital“ erfolgen.

3.4. Gerät der Abonnent mit seiner Zahlung in Verzug, erhält er zunächst per E-Mail seitens „Kartina Digital“ eine Zahlungserinnerung. Zugleich behält sich „Kartina Digital“ das Recht vor, dem Abonnenten den Zugang zum Service bis zur Zahlung der offenen Forderung zu sperren. „Kartina Digital“ ist berechtigt, bereits bei Zahlungserinnerung dem Abonnenten die Kosten der Bankgebühr und Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

3.5. Gerät der Abonnent mit seiner Zahlung für die Hardware in Verzug, erhält er zunächst per E-Mail seitens „Kartina Digital“ eine Zahlungserinnerung. „Kartina Digital“ ist berechtigt, bereits bei Zahlungserinnerung dem Abonnenten die Kosten der Bankgebühr und Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Kommt der Abonnent der Zahlungserinnerung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, erhält er postalisch die erste Mahnung mit weiteren Mahngebühren. Erfolgt auch nach der ersten Mahnung kein Geldeingang, wird das Verfahren in die nächste Mahnstufe weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt beschäftigt sich das von „Kartina Digital“ beauftragte Inkassounternehmen mit dem Fall. Die Verpflichtung des Abonnenten zur Zahlung der Entgelte bleibt davon unberührt.

3.6. Ein Wiederanschluss erfolgt erst nach vollständiger Gutrichtung des rückständigen Entgelts. Darüber hinaus behält sich „Kartina Digital“ das Recht vor, nach Verzugseintritt weitere Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

3.7. Die angegebenen Entgelte verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und bestehen aus Verbindungsgebühren und Auskunftsentgelten. „Kartina Digital“ legt die Verbindungsgebühren fest und ändert diese bei Bedarf.

3.8. Bei einer Bestellung unter einem Warenwert von 60 Euro, wird beim Versand innerhalb Deutschlands ein Versandkostenanteil von 4,50 Euro je Bestellung berechnet. Der Versandkostenanteil in Höhe von 4,50 Euro wird erlassen, soweit der Bestellwert die 60 Euro Grenze übersteigt.

3.9. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung außerhalb Deutschlands werden die Kosten gesondert berechnet. Lieferungen an Unternehmer oder öffentliche Einrichtungen können gegen Rechnung oder Bankeinzug, sofern das betroffene Konto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut geführt wird, durchgeführt werden. Hierzu ist in jedem Fall eine schriftliche Bestellung auf Firmenformular des Abonnenten notwendig. Die Bestellung ist stets per Fax oder E-Mail an „Kartina Digital“ zu übermitteln.

3.10. Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten von „Kartina.TV“ werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§4. Widerrufsrecht

4.1. Der Abonnent kann die Ware innerhalb von 14 Tagen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) mit einer schriftlichen Begründung in dem beigefügten Widerrufsformular widerrufen. Die Frist beginnt nach Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Sache.

Die Rücksendekosten sind vom Absender (Abonnenten) zu tragen. Der zurückgesendeten Ware müssen zwingend vollständig und korrekt ausgefüllte Retourenformular sowie Widerrufsformular beigelegt werden. Eine andere Art der Rücksendung wird nicht akzeptiert.Der Widerruf, Widerrufsformular, Retourenformular und Rücksendung der Ware sind zu richten an:

  • Postalisch: Kartina Digital GmbH, Rheingaustraße 53, 65201 Wiesbaden, Germany
  • E-Mail: reklamation@kartina.tv
  • Fax: +49 (0)611 88 096 20

4.2. Der Abonnent kann das einjährige Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zugangsdaten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) mit Begründung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Zugangsdaten für das Abonnement, beim Empfänger.

Der Widerruf ist zu richten an:

  • Postalisch: Kartina Digital GmbH, Rheingaustraße 53, 65201 Wiesbaden, Deutschland
  • E-Mail: reklamation@kartina.tv
  • Fax: +49 (0)611 88 096 20

4.3. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem einmonatigen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn Kartina Digital mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Abonnent(i) ausdrücklich zugestimmt hat, dass „Kartina Digital“ mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (ii) der Abonnent in Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Die Zustimmung des Abonnenten erfolgt durch das Akzeptieren der vorliegenden AGBs.

4.4. Der Abonnent wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine Handlungen an dem Produkt vornehmen darf, die nur vom Hersteller oder von autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von Siegeln oder der Seriennummer bzw. die Umgehung vergleichbarer Sicherungen, die an den Waren, Produkten oder Geräten angebracht sind.

4.5. Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines wirksamen Widerrufes die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Vorteil durch Gebrauch der Ware) herauszugeben sind. Bei Verschlechterung oder Verlust der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung oder der Verlust der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Der Abonnent kann die Wertersatzpflicht im Übrigen vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

4.6. Das Widerrufsrecht für die Geschenkkarten ist ausgeschlossen.

§5. Widerrufsfolgen

5.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.

5.2. Kann der Abonnent der „Kartina Digital“ die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Abonnent der „Kartina Digital“ insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Abonnent ist verpflichtet die Ware ohne Gebrauchsspuren und wenn möglich in der Originalverpackung zurückzusenden. Die Verwendung der Originalverpackung sichert einen bestmöglichen Schutz der Ware während des Transportes. Erfolgt die Rücksendung verspätet (das heißt mehr als 10 Tage nach Ablauf der Widerrufs-/Rückgabefrist), so ist die „Kartina Digital“ nicht mehr zur Rücknahme der Ware verpflichtet. Wird die Ware dennoch zurückgenommen, so steht der „Kartina Digital“ ein Schadensersatz in Höhe von 30% des Verkaufspreises, vorbehaltlich weiterer Abzüge für Beschädigungen oder Abnutzungen, zu. Dieser Schadensersatz wird vom Kaufpreis in Abzug gebracht. Dem Abonnenten steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn elektrische Geräte aufgeschraubt wurden, soweit dies nicht zur normalen Benutzung der Geräte erforderlich ist, oder wenn Geräte-Garantie-Siegel zerbrochen wurden.

5.3. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerrufseingang.

5.4. Macht der Abonnent von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat Kartina Digital GmbH ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises. Solange der Abonnent den Rückversand der Ware nicht nachweisen kann oder bis diese bei „Kartina Digital“ eingegangen ist, kann „Kartina Digital“ die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern.

5.5. Der Abonnent hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.

§6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt durch Sendung vom Lager an die vom Abonnenten mitgeteilte Lieferadresse.

6.2. Durchschnittliche Lieferzeit für die Waren beträgt 14 Tage.

§7. Transportschäden

Werden Produkte und Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Abonnent gebeten diese bitte sofort beim Zulieferer zu reklamieren und mit „Kartina Digital“ per E-Mail (reklamation@kartina.tv) Kontakt aufzunehmen. Der Abonnent hilft hierbei bei der Durchsetzung der Ansprüche von „Kartina Digital“ gegen Frachtführer und Transportunternehmen. Die Versäumung der Reklamation oder der Kontaktaufnahme zu „Kartina Digital“ führt zum Verlust der Gewährleistung.

§8. Bonitätsprüfung, Schufa- Klausel

8.1. Im Rahmen der gesetzlich zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Abonnenten findet gegebenenfalls zur Bonitäts- und Kreditprüfung ein Datenaustausch mit SCHUFA statt.

8.2. Der Abonnenten willigt ein, dass „Kartina Digital“ seine Daten, die er „Kartina Digital“ im Rahmen der Aboanbahnung und der Abwicklung des Abovertrages zur Verfügung stellt (Personendaten und Konto-, Kredit- oder Bankkarten-Angaben) an die SCHUFA Holding AG ("SCHUFA") zum Zwecke der Kreditprüfung übermittelt. Unabhängig davon übermittelt „Kartina Digital“ der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Rücktritt, Kredit- oder Bankkartenmissbrauch). Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

8.3. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten für Bonitätsanfragen an ihre Vertragspartner in der EU. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Die Daten werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft dargelegt wurde. Selbstverständlich werden dabei alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und schutzwürdige Belange entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.

§9. Kündigung, Laufzeit und automatische Verlängerung, höhere Gewalt

9.1. Die „Kartina Digital“ Mitgliedschaft läuft automatisch bis zur Kündigung des Abonnements.

Das Abonnement hat eine monatliche oder jährliche anfängliche Laufzeit, wie im Rahmen der Anmeldung für den „Kartina Digital“ Service von Abonnenten angegeben. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die Länge der anfänglichen Laufzeit, sofern das Abonnement nicht gemäß § 9.2 oder von „Kartina Digital“ gemäß § 9.4. gekündigt wird.

Der Abonnent kann das Abonnement des „Kartina Digital“ Services jederzeit vor Ablauf der Abonnementslaufzeit kündigen, und wird dabei für die verbleibende Dauer der Abonnementslaufzeit weiterhin Zugang zum Service haben.Solange der Abonnent seinen Vertrag nicht kündigt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Vertragsgebühr für den jeweils darauffolgenden Abrechnungszeitraum von seiner Zahlungsart abgebucht wird.

9.2. Die Kündigung des Abonnements muss bei „Kartina Digital“ im Account oder in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) eingegangen sein.

Eine Kündigung soll an die Adresse:

Kartina Digital GmbH, Rheingaustraße 53, 65201 Wiesbaden, Deutschland
E-Mail: reklamation@kartina.tv
Fax:
+49 (0)611 88 096 20

erfolgen.

Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung.

9.3. Wenn der Abonnent seine Mitgliedschaft kündigt, wird der Zugang zum  „Kartina Digital“ Service am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums automatisch geschlossen.

9.4. „Kartina Digital“ kann während der jeweiligen Vertragslaufzeit das Abonnement jederzeit und fristlos aus wichtigen Gründen kündigen. Für „Kartina Digital“ liegt ein wichtiger Grund vor, wenn

a) in Hinblick auf den Abonnenten ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,

b) der Abonnent die Leistungen von „Kartina Digital“ in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,

c) sonstige wichtige Gründe bestehen, unter anderem Tod des Abonnenten.

9.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9.6. Für Ereignisse höherer Gewalt, die der „Kartina Digital“ die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die „Kartina Digital“ nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, starkes Unwetter, Regierungsmaßnahmen, Sanktionen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

9.7. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit die „Kartina Digital“ auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

9.8 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.

9.9. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

§10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von „Kartina Digital“.

10.2. Vor der Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von „Kartina Digital“ nicht zulässig.

10.3. „Kartina Digital“ behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Abonnenten aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Kommt der Abonnent seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, so ist der Abonnent auf Verlangen der „Kartina Digital“ verpflichtet, die Ware im gebrauchsfähigem Zustand, original verpackt, auf seine Kosten an „Kartina Digital“ zurückzusenden. Die Ware wird dann begutachtet, Beschädigungen und Schadensersatz in Höhe von 30 % des Verkaufspreises sowie Mahngebühren und Verzugszinsen sind trotz Warenrückgabe vom Abonnenten zu tragen. Kommt der Abonnent der Aufforderung der Warenrückgabe innerhalb der gesetzten Frist nicht nach und leistet auch keine Zahlung des Kaufpreises inkl. Mahngebühren und Verzugszinsen, so ist der Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

§11. Behandlung der Ware, Wartung,  Zutritt,  Störung

11.1. Der Abonnent verpflichtet sich, die Ware pfleglich und sachgerecht zu behandeln. Er haftet für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, unbefugte Eingriffe in die Ware oder auf sonstiges schuldhaftes Verhalten von ihm oder mit seiner Genehmigung von Dritten zurückzuführen sind.

11.2. Der Abonnent ist verpflichtet, Störungen und Schäden nicht selbst zu beseitigen, sondern diese unverzüglich „Kartina Digital“ mitzuteilen. Wird die Ware zur Reparatur an „Kartina Digital“ oder ein von „Kartina Digital“ beauftragtes Unternehmen gesandt und handelt es sich bei den Mängeln, Schäden oder sonstigen Veränderungen, bzw. Verschlechterungen der Ware nicht um Sachmängel, welche gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslösen, sind die anfallenden notwendigen Entgelte für Kostenvoranschläge, Reparaturen und gleichartige Kosten vom Abonnenten an „Kartina Digital“ zu erstatten.

§12. Gewährleistung

12.1. Bei Sach- und Rechtsmängeln der gelieferten Ware haftet „Kartina Digital“ nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§434 ff. BGB. Die Ansprüche des Abonnenten gegen „Kartina Digital“ bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.

Bevor die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung eingeschickt wird, muss der Abonnent vorher den Schaden bei dem Service Center von „Kartina Digital“ unter der Telefonnummer +49 69 84 84 540 oder per E-Mail versand@kartina.tv melden. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware auf, kann eine mangelhafte Ware kostenlos zur Reparatur oder Umtausch abgeholt werden. Um eine kostenlose Abholung der Ware innerhalb der 14-tägigen Frist zu veranlassen, muss diese vom Abonnenten bei dem Service Center von „Kartina Digital“ beantragt werden.

Nach Ablauf der 14-tägigen Frist sind die Rücksendekosten vom Abonnenten zu tragen.

Der zurückgesendeten Ware muss zwingend vollständig und korrekt ausgefüllter Retourenformular beigelegt werden. Die Ware ist in einer Originalverpackung zurückzusenden. Eine andere Art der Rücksendung wird nicht akzeptiert.

12.2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Abonnenten, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen „Kartina Digital“. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

12.3. Ist der Abonnent Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

12.4. „Kartina Digital“ hat grundsätzlich die Reparatur der defekten Ware zum Leistungsinhalt. Es liegt aber im Ermessen von „Kartina Digital“ durch Austausch der defekten Ware ihre Leistungspflicht zu erfüllen. Der Austausch erfolgt durch ein neues oder überholtes Gerät (Ersatzgerät). Als Ersatzgerät kann auch ein technisch mindestens gleichwertiges Gerät anderer Baureihen oder Hersteller gewährt werden.

Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht mehr durchführbar, so liegt es ebenfalls im Ermessen von „Kartina Digital“ durch Austausch des Gerätes (Ersatzgerät) ihre Leistungspflicht zu erfüllen.

„Kartina Digital“ garantiert innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der mangelhaften Ware diese zu reparieren oder ein Ersatzgerät an den Abonnenten zu liefern.

Die Reparatur- bzw. Lieferdauerzeit unterbricht dabei nicht die Vertragslaufzeit.

12.5. „Kartina Digital“ haftet nicht für Verschulden Dritter. Hat der Abonnent Schwierigkeiten mit seinem Internetprovider und kann somit kein Internet-Fernsehen von „Kartina Digital“ empfangen, so ist dies das Verschulden des jeweiligen Internetproviders. Der Abonnent kann daraus gegen „Kartina Digital“ keine Ansprüche geltend machen, z.B. Rückerstattung der monatlichen Grundgebühr, Verlängerung des Abonnements für die Zeit des Ausfalls etc.

§13. Softwareprodukte

13.1. Der Abonnent erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle von den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören den Herstellerfirmen der angebotenen Abos und Waren. Bei der Verwertung von gelieferten Anlagen sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.

13.2. Es gelten ergänzend die Bestimmungen über Ansprüche wegen Mängeln des jeweiligen Softwareherstellers. Der Abonnent muss zunächst außergerichtlich versuchen, die Übernahme der Ansprüche des Softwareherstellers zu erreichen.

13.3. Der Abonnent ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Abonnent verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§14. Haftung der „Kartina Digital“

14.1. „Kartina Digital“ sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unbeschränkt. Im Übrigen haftet „Kartina Digital“ bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko. Für jeglichen Datenverlust des Abonnenten haftet „Kartina Digital“ nicht.

14.2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Abonnenten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie Schadensfälle mit reinen Vermögensschäden gilt die Telekommunikations- Kundenschutzverordnung.

§15. Haftung des Abonnenten

15.1. Der Abonnent haftet für missbräuchliche Nutzung der Dienste, Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vertragliche Obliegenheiten, soweit er diese zu vertreten hat.

15.2. Der Abonnent stellt „Kartina Digital“ von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund verschuldeten Verhaltens des Abonnenten wegen der Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend machen können. Der Abonnent trägt alle daraus anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung. Der Abonnent ist verpflichtet, „Kartina Digital“ in die Lage zu versetzen, Ansprüche Dritter auf Kosten des Abonnenten abzuwehren.

§16. Aufrechnungsverbot

16.1. Der Abonnent ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von „Kartina Digital“ aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Abonnenten sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

16.2. Der Abonnent ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von „Kartina Digital“ Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§17. Vertragsübernahme

17.1. Dem Abonnenten ist es untersagt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit „Kartina Digital“ auf einen Dritten zu übertragen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Vertragspflicht, ist „Kartina Digital“ berechtigt gegen den Abonnenten rechtliche Schritte einzuleiten.

17.2. „Kartina Digital“ darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte (Inkassounternehmen, Rechtsbeistand etc.) übertragen.

§18. Datenschutz

18.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

18.2. „Kartina Digital“ beachtet die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Teledienstdatenschutzgesetzes sowie strikt weitere gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

§19. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1. Für die AGBs gilt es ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist Wiesbaden, Deutschland.

19.3. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit verpflichten sich beide Vertragspartner zunächst außergerichtlich eine Vereinbarung zu treffen. Ist der Abonnent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Wiesbaden ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar

§20 Zugang zu Videoinhalten (Online-Videothek)

20.1.Die Allgemeine Geschäftsbedingung über die Nutzung des START-Dienstes (der START-Dienst (START) wird von Start.Ru Limited Liability Company OGRN 1177746679175, TIN 7728374780 bereitgestellt) auf der Kartina Digital Plattform im Kartina TV-Dienst wird unter der folgenden Internetadresse https://start.ru/legal/terms_of_use veröffentlicht. Der Abonnent verpflichtet sich, den START-Dienst auf eine Weise zu nutzen, die den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht.

§21 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bestimmungen durch eine solche zu ersetzen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Klausel gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit der Regelungen bedacht oder gekannt hätten.

Stand 01.10.2020